Der Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, äussert hier kritisch seine persönliche Meinung zu Wirtschaftsthemen.

Grundeinkommen: Gut gemeinter – aber irreführender Ansatz

Datum: 12. April 2012 | Autor: | Kategorien: Arbeit, Sozialversicherungen | 7 Kommentare »

Arbeitslosigkeit, Lücken in der sozialen Absicherung und Druck auf die Einkommen haben in der Geschichte immer wieder dazu geführt, dass Projekte für ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert wurden. Letztmals hatte das Thema in den 1990er Jahren Auftrieb, als die Arbeitslosigkeit in der Schweiz einen Höchststand erreichte. Mit der heutigen Medienkonferenz zu einer Volksinitiative wird das bedingungslose Grundeinkommen in der Schweiz wieder aktuell. Eine Analyse des Konzeptes zeigt jedoch, dass die Realisierung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit grossen Schwierigkeiten und sozialen Kosten verbunden sein dürfte.

Jüngste Initiativprojekte sind:

  • Eine Initiative für ein Grundeinkommen – finanziert durch eine Energielenkungsabgabe – ist nicht zustande gekommen (Sammelbeginn am 19.5.2010).
  • Am 21. April 2012 will eine „Agentur zum Grundeinkommen“ eine neue Volksinitiative lancieren. Diese will, dass alle EinwohnerInnen bedingungslos ein Einkommen erhalten, welches ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht.

Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen
1 Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2 Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3 Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.

Dieses Grundeinkommen soll unabhängig von Bedürftigkeit und Gegenleistung ausbezahlt werden. Der neue Art. 110a käme allerdings zusätzlich zur AHV und den anderen Sozialversicherungen in die Verfassung. Damit würden diese erhalten bleiben. Das Grundeinkommen soll rund 2200-2500 Fr. für Erwachsene bzw. die Hälfte für Kinder betragen.[1] Finanziert werden soll das Grundeinkommen über eine „Besteuerung des Verbrauchs von Waren, Dienstleistungen und Ressourcen sowie der Finanzwirtschaft“ – namentlich über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Soziale Auswirkungen

Damit das Einkommen einigermassen zum Leben reicht, braucht es brutto mindestens 4000 Fr./Mt. Mit einem Grundeinkommen von 2200-2500 Fr./Mt. für eine erwachsene Person ist niemandem geholfen. Dieser Betrag ist zu tief, als dass man davon leben kann. Mit diesem Einkommen ist man arm. Immerhin würde diese Sicherung des Existenzminimums aber bedarfsunabhängig ausgerichtet werden, was den Betroffenen die entwürdigende Abklärung ihres Bedarfs verhindern würde.

Einige Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) wollen ausser dem BGE keine weiteren staatlichen Sozialleistungen mehr zulassen. Das Grundeinkommen müsste nach diesen Meinungen die Leistungen der Sozialversicherungen ablösen. Für diese Leistungen müsste individuell und privat vorgesorgt werden. Vielen bedürftigen Personen ginge es schlechter als heute. Eine 80-jährige, verwitwete Frau müsste plötzlich Arbeit suchen, um über die Runden zu kommen, weil sie keine Ergänzungsleistungen mehr bekommt. Wie die im April 2012 lancierte Initiative zum System der Sozialversicherungen steht, ist unklar und wird im Initiativtext nicht ausgeführt. Der neue Art. 110a käme jedoch zusätzlich zur AHV und den anderen Sozialversicherungen in die Verfassung. Insgesamt würde das das Projekt sozialer machen. Doch gleichzeitig würde es noch mehr kosten und es würde sehr kompliziert, weil neben dem System des Grundeinkommens parallel noch ein Sozialversicherungssystem betrieben würde.

Der schweizerische Sozialstaat ist geprägt von einem Geflecht von Sozialwerken, namentlich von Sozialversicherungen, welche die wesentlichen sozialen Risiken des Lebens abdecken. Eine AHV-Rentnerin wird als Altersrentnerin und nicht als Arbeitslose betrachtet. Umgekehrt haben Arbeitslose über die ALV Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung. Die Sozialversicherungen stellen sicher, dass alle Personen, welche wegen einem eingetroffenen Risiko (z.B. Alter, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit) nicht mehr in der Lage sind für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, ihren Lebensstandard trotzdem in angemessener Weise halten können. Dafür ist ein risikogerechtes Finanzierungssystem geschaffen worden, welches auf die Solidarität zwischen den von den jeweiligen Risiken nicht betroffenen Personen und den von Risiko Betroffenen (jung zu alt; erwerbstätig zu arbeitslos; gesund zu invalid) beruht. Allerdings weist das System Lücken auf (Krankentaggeld, Einkommensersatz bei Langzeitarbeitslosigkeit u.a.).

Hinter dem Grundeinkommen steckt hingegen die Idee einer Existenzsicherung. Die Absicherung des Lebensstandards wird der privaten Vorsorge überlassen. Für Personen mit wenig Einkommen bedeutet dies, dass sie beim Eintreffen von Lebensrisiken einzig auf das Grundeinkommen zurückgreifen können. Also auf die Sicherung des Überlebens. Ein starker Rückschritt gegenüber dem heutigen Sozialstaat. Der heutige Versicherungscharakter der Sozialversicherungen gewährleistet Rechtsansprüche. Diese Rechtsansprüche würden durch das Grundeinkommen geschwächt.

Einige Befürworter des BGE bringen ein, dass damit eine „Sozial-Bürokratie“ eingespart werden könnte, welche die Rentenansprüche prüft. Effektiv dürfte das unmittelbare Einsparpotential sehr gering ausfallen. Die kostenträchtigen Aufgaben wie etwa Rehabilitationen nach Unfällen, Aus- und Weiterbildungen, Arbeitsvermittlungen würden durch das BGE ja nicht überflüssig. Doch die Gefahr ist gross, dass sie nur noch Personen zur Verfügung stehen, die diese privat bezahlen können.

Das BGE käme laut den Initianten der ganzen Bevölkerung zugute. Das heisst, alle Personen, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, hätten Anspruch auf das BGE. Die Frage der Anspruchsberechtigten ist jedoch alles andere als trivial. Was erhalten SchweizerInnen, die ins Ausland ziehen? Was ist mit AusländerInnen, die neu in die Schweiz einwandern? Im Sozialversicherungssystem ist die Anspruchsberechtigung dank seiner Ausgestaltung als Versicherung klar. Wer versichert ist, etwa weil er erwerbstätig ist, hat Anspruch auf eine Leistung unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Die Leistungen können sogar ins Ausland exportiert werden, ausser es handelt sich um eine Bedarfsleistung wie die EL oder die Sozialhilfe. Beim BGE würde die Anknüpfung an den Wohnsitz wohl unwiderruflich zu ausländerrechtlichen Verschärfungen führen, um den Kreis der Ansässigen nicht allzu gross zu definieren. Die Abgrenzung zwischen den anspruchsberechtigten Ansässigen und den Auswärtigen würde die Abschottung der Schweiz begünstigen und stünde dadurch im Widerspruch zu einer offenen Gesellschaft. In einem Staat mit durchlässigen Grenzen lässt sich der soziale Schutz daher weit einfacher als Versicherungssystem legitimieren. Das Grundeinkommen könnte folglich mit Sicherheit nicht bedingungslos bezahlt werden, sondern die Auszahlung müsste an Bedingungen geknüpft sein. Die Bedingungslosigkeit ist leider eine Illusion.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Jedem und jeder unabhängig von der Erwerbssituation 2200 Fr./Mt. zu geben, wird teuer. In der Schweiz lebten im Jahr 2010 6.3 Mio. Erwachsene und 1.6 Mio. Kinder und Jugendliche. Erhalten diese pro Monat 2200 Fr. (Erwachsene) bzw. 1100 Fr. (Kinder und Jugendliche), so ergibt das insgesamt 186 Mrd. Fr. Die Ausgaben von AHV, IV, Ergänzungsleistungen, EO, ALV und KV-Prämienverbilligungen belaufen sich heute auf rund 50 Mrd. Fr. Ein Teil dieser Ausgaben würde durch das Grundeinkommen ersetzt. Konservativ geschätzt würde das etwas über 200 Mrd. Fr. kosten. Unter der vereinfachenden Annahme, dass das Konsumverhalten unverändert bleibt, würde eine volle Finanzierung über die MWSt einen MWSt-Satz von rund 70 Prozent nötig machen.

Solche MWSt-Sätze würden zu einer noch nie dagewesenen Flucht in die Schwarzarbeit führen. Die damit verbundenen Steuerausfälle würden weitere Satzerhöhungen notwendig machen, so dass das BGE wohl aufgrund von Finanzierungsproblemen kollabieren würde.

Die Finanzierung über die MWSt hätte eine Umverteilung von unten nach oben zur Folge. Die tiefen Einkommen müssen mithelfen, das Grundeinkommen der Reichen zu finanzieren.

Ein etwas weniger extremer Finanzierungsvorschlag ist das „Verrechnungsmodell“[2]. Bei diesem werden die ersten z.B. 2200 Fr. Lohn/Mt. in eine zentrale Kasse – z.B. in die AHV – einbezahlt. Aus dieser Kasse erhalten alle auch das BGE (z.B. 2200 Fr./Mt.) ausbezahlt. Die Differenz zwischen den Gesamtausgaben, den eingesparten Sozialversicherungsleistungen und den gesamten Einnahmen aus diesen Zahlungen („Finanzierungslücke“) wird z.B. über die MWSt finanziert. Diese Differenz beträgt je nach eingesparten Sozialversicherungsleistungen 20 bis 50 Mrd. Fr. Weil bei einem solchen Modell weniger über die MWSt finanziert wird, dürfte das Schwarzarbeitsproblem etwas geringer sein. Doch darf es auch hier nicht unterschätzt werden. Denn es werden auf dem Lohn dennoch 2200 Fr./Mt. in die Verrechnungsstelle einbezahlt. Bei Tieflöhnen bedeutet das einen Abgabesatz von über 50 Prozent. Dazu kommen Sozialversicherungsbeiträge für die Absicherung des Lohnes über 2200 Fr./Mt. sowie Einkommenssteuern. Total ergäbe das für viele Arbeitnehmende einen Steuersatz von wesentlich über 50 Prozent. Da sind die Anreize gross, schwarz zu arbeiten und dazu noch das BGE zu erhalten.

Weil das Grundeinkommen von 2200 Fr./Mt. nicht zum Leben reicht, werden fast alle Erwerbstätigen auch in Zukunft erwerbstätig sein müssen. Dazu kommen – wenn Renten- oder EL-Leistungen abgebaut werden – AHV-RentnerInnen, die ebenfalls auf Jobsuche sein werden. Das wird zu einem Druck auf die Löhne führen. Denn die Konkurrenz unter den Stellensuchenden auf dem Arbeitsmarkt hat zur Folge, dass die Differenz zwischen ihrem Lebensbedarf und dem Grundeinkommen schlechter entlöhnt wird. Man wird weiterhin 40h pro Woche arbeiten müssen, aber zu einem weit schlechteren Lohn. Das zeigte sich beim natürlichen Experiment des Grundeinkommens – dem Speenhamland-System in England Ende des 18. Jh. Die öffentliche Hand zahlte den armen Landarbeitern einen Betrag, der sich am Brotpreis orientierte. Der Effekt war, dass in der Folge die Löhne sanken, so dass die Betroffenen trotz Grundeinkommen dennoch nicht mehr zum Leben hatten.

Politischer Hintergrund

Die Befürworter eines BGE sind eine heterogene Gruppe. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Wirtschaftsliberale und Arbeitgeber. Der Hamburger Wirtschaftsprofessor Straubhaar träumt beispielsweise in einer Studie zum BGE von einem vollkommen flexiblen Arbeitsmarkt, in welchem die Beschäftigung im Niedriglohnsektor aufgrund von viel tieferen Löhnen stark zunehmen wird. Mit einem solchen BGE gäbe es keine „unfreiwillige Arbeitslosigkeit“ mehr. Gleichzeitig müssten viele Pensionierte, die in ihrer Erwerbsphase wenig für die Altersvorsoge sparen konnten, wieder eine Stelle suchen. Das flexible Rentenalter gegen oben würde durch die Hintertüre eingeführt. Die NZZ am Sonntag schreibt denn auch am 11. März 2011: „Effizienz, Transparenz und Gerechtigkeit verspricht der Gesellschaftsentwurf «Grundeinkommen», denn die auf die Überalterung zusteuernden Rentensysteme würden ebenso obsolet wie die bürokratischen Arbeitslosenversicherungen und die obrigkeitlichen Sozialämter.“

Unter den gegenwärtigen politischen Kräfteverhältnissen ist die Gefahr sehr gross, dass ein Grundeinkommen zu starkem Sozialabbau führt. Würde ein Grundeinkommen eingeführt, würden die staatlichen Sozialleistungen wohl auf ein Minimum reduziert. Die Vorsorge wäre vermehrt individuell und privat.

Andere gewerkschaftliche Prioritäten

Die Gewerkschaften setzen sich für gute Löhne, tiefe Arbeitslosigkeit, echte soziale Sicherheit und Umverteilung von oben nach unten ein. Diese Ziele lassen sich durch ein BGE nicht oder nur schlecht realisieren. Im Gegenteil besteht die Gefahr, dass sich die Lage der tiefen und mittleren Einkommen verschlechtert. Die Gewerkschaften setzen deshalb auf Mindestlöhne und auf leistungsfähige, gerecht finanzierte Sozialversicherungen. Wie beispielsweise auf die Mindestlohninitiative.



[1]  Häni/Schmidt (2010): Die Finanzierung des Grundeinkommens, in Bien Schweiz (Hg.): Die Finanzierung eines bedingungslo-          sen Grundeinkommens.
Auf der Webseite www.grundeinkommen.ch ist neuerdings von 2500 Fr. die Rede.

[2]  Jörimann (2010): Das Verrechnungsmodell (Clearing-Model), in Bien Schweiz (Hg.): Die Finanzierung eines bedingungslo-                sen Grundeinkommens.

 


Langfristperspektiven des Finanzdepartementes widerlegen düstere Perspektiven für 2. Säule des EDI

Datum: 23. Februar 2012 | Autor: | Kategorien: Sozialversicherungen, Steuern, Finanzen | 1 Kommentar »

Die Eidg. Finanzverwaltung hat heute Langfristperspektiven bis ins Jahr 2060 für die öffentlichen Finanzen publiziert (s. momentan nur auf Radio DRS). Prognosen auf 50 Jahre hinaus sind Unsinn. Sie haben keine Aussagekraft. Die Finanzverwaltung widerlegt sich gleich selber. Denn gegenüber den noch viel düstereren Szenarien aus dem Jahr 2008  hat sich der Schuldenanstieg in den aktuellen Szenarien halbiert. Diese extremen Korrekturen in nur 4 Jahren zeigen die riesige Prognoseunsicherheit.

Besonders interessant sind jedoch die EFV-Perspektiven für die nächsten 10 bis 20 Jahre. Für diesen Zeitraum können noch einigermassen zuverlässige Aussagen gemacht werden:

Erstens: Die Bruttoschuldenquote der öffentlichen Haushalte geht im Vergleich zu heute sogar zurück.

Zweitens: Die Sozialwerke AHV/IV/ALV sind finanziert.

Drittens: Die (Langfrist-)Zinsen auf Bundesobligationen steigen auf 3.5 Prozent. Damit stellt das Finanzdepartement die pessimistischen Finanzperspektiven für die 2. Säule des Departementes des Innern EDI in Frage. Für eine durchschnittliche Pensionskasse bedeutet das nämlich eine Rendite von ungefähr 4.8 bis 4.9 Prozent, da sie nicht nur in Bundesobligationen, sondern auch in Fremdwährungsobligationen, Aktien und Immobilien investiert, die eine etwas höhere Rendite bringen. Damit wäre der heutige Mindest-Umwandlungssatz von 6.8 Prozent finanziert. Eine Senkung – wie vom EDI verlangt – wäre nicht nötig.

Fazit: Der Bericht des EFD gibt für den sinnvollen Prognose-Zeitraum von 10, 20 Jahren Entwarnung in Bezug auf Staatsfinanzen und Sozialversicherungen.

 


Senkung der Pensionskassenrenten wegen tieferen Zinsen? Bisher fehlen zwingende Argumente

Datum: 5. Juli 2011 | Autor: | Kategorien: Sozialversicherungen | Keine Kommentare »

Die Schweizer Bevölkerung hat mit klarer Mehrheit gegen die Senkung des Mindestumwandlungssatzes bei der 2. Säule gestimmt. Nun wird in Bundesbern wieder eine Senkung vorbereitet. Die Begründung ist ähnlich. Weil die Zinsen tiefer sind, müssen die Renten aus einem angesparten Franken der 2. Säule ebenfalls tiefer sein. Auf den ersten Blick ist das Zinsniveau tatsächlich tief. Die 10-jährige Bundesobligation rentiert mit 1.8 Prozent.

Doch von diesem aktuellen Wert auf die künftige Zinsentwicklung zu schliessen, ist heikel. In der Geschichte gab es immer wieder Tiefzinsphasen (Link, S. 34ff.), die von Perioden mit höheren Zinsen abgelöst wurden. Die 2. Säule hat einen längeren Anlagehorizont. Das Alterskapital wird über rund 40 Jahre angespart und in rund 20 Jahren aufgebraucht. In den letzten 20 Jahren rentierte ein Pensionskassenportfolio mit über 6 Prozent (s. Pictet-Indices).

Warum sind die Zinsen gegenwärtig tief? Dafür gibt es verschiedene Erklärungen. Für die aktuellen Zinsen ist die Haupterklärung sicher die international nach wie vor schwierige Konjunktur und die geringen Inflationserwartungen. Für die Schweiz kommt die Frankenstärke dazu. Verbessert sich die Konjunktur und steigt die Teuerung, so werden auch die Zinsen steigen.

In der Forschung gibt es Hinweise dafür, dass die (Real-)Zinssätze in div. Ländern seit Anfang der 1990er Jahre gesunken sind (z.B. Link). Was sind mögliche Erklärungen dafür?

  • Die Einführung des Euro. Diese hat in den peripheren Euro-Ländern zu tieferen Realzinsen geführt. Das wenigstens vorübergehend. In jüngster Zeit sind diese Realzinsen extrem gestiegen.
  • Lockere Geldpolitik wegen global tieferer Inflation. Durch die weltwirtschaftliche Integration sind neue Produzenten auf den Markt gekommen (z.B. China). Dieser "Angebotsschock" hat strukturell die Teuerung gesenkt. Das erlaubte eine lockerere Geldpolitik. Die tieferen Kurzfristzinsen haben sich auch in tieferen Langfristzinsen niedergeschlagen. Diese Angebotsausweitung dürfte sich jedoch in Zukunft verlangsamen. Ein Hinweis dafür ist die gestiegene Teuerung in Schwellenländern (auch China). Mittelfristig könnte die Geldpolitik bei gleichem Inflationsziel wieder restriktiver sein. Das hätte höhere reale Langfristzinsen zur Folge.
  • Neue Kapitalvorschriften für Versicherer. In Europa wurden in verschiedenen Ländern neue Kapitalvorschriften für Versicherer eingeführt. So auch in der Schweiz mit dem Swiss solvency test. Dieser führt dazu, dass die Nachfrage nach länger laufenden Obligationen steigt. Mittelfristig sollten die daraus folgenden tieferen Zinsen jedoch zu einer höheren Kapitalaufnahme führen, so dass sich das Zinsniveau wieder erhöhen dürfte (s. dazu eine Studie der Uni St. Gallen: Link).
Es gibt zahlreiche Argumente dafür, dass die Zinsen nur vorübergehend relativ tief sind. Wenn Bundesbern dies verneint, muss es Argumente für seine Annahme dauerhaft tieferer Zinsen finden. Diese wurden bisher jedoch kaum vorgelegt.


Forschungsmissbrauch im BSV zur Legitimation der IV-Revisionen

Datum: 1. April 2011 | Autor: | Kategorien: Sozialversicherungen | Keine Kommentare »

Dass Forschung für poltische Zwecke missbraucht wird, ist nichts Neues. Doch diese Woche hat das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV einen politischen Forschungsbericht der prekären Sorte veröffentlicht (Link). Die Fragestellung: Warum haben die IV-Renten ab 1990 so stark zugenommen? Das Resultat: Ursache dieser Zunahme der IV-Renten sei die IV selber gewesen. Der Agefi spitzte das Resultat noch zu: Ziel der sozialdemokratischen Innenminister und IV-Vorsteher in den 1990er Jahren sei es gewesen, die Zahl der "clients" der Sozialversicherungen zu maximieren. Daher der Anstieg.

Um diesen Unsinn zu verstehen, muss man etwas ausholen. Der Bericht des BSV unterscheidet zwischen "endogenen" und "exogenen" Ursachen für den Anstieg der IV-Renten. "Endogen" bedeutet, dass der Anstieg der Rentnerzahlen durch Veränderungen in der IV selber entstanden ist (neue Gesetze, anderer Vollzug etc.). "Exogen" heisst, dass Faktoren ausserhalb der IV ausschlaggebend waren (Arbeitsmarkt, gesellschaftliche Entwicklungen etc.). Das BSV behauptet nun, dass vor allem endogene Faktoren - d.h. die IV selber -zur starken Zunahme der Renten geführt haben (Zusammenfassung S. IV).

Doch was hat sich bei der IV während dieser Zeit verändert? Was gäbe es an endogenen Faktoren? Eigentlich gar keine. Das schreibt auch das BSV: Die institutionellen Rahmenbedingungen blieben trotz dem beschleunigten sozialen Wandel lange konstant. Während es in der Schweiz zwischen 1990 und 2000 kaum bedeutsame Reformmassnahmen gab, wurden in vergleichbaren Ländern gesetzgeberische Gestaltungskompetenzen teilweise früher als in der Schweiz dazu genutzt, Niveau und Struktur der Inanspruchnahme verschiedener Optionen beim vorzeitigen Ausscheiden aus der Erwerbsarbeit zu beeinflussen“ (S. 17).  Die endgenen Faktoren kann man somit weitgehend ausschliessen.

Was sich vor allem verändert hat, war die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Die Zahl der Arbeitslosen ist extrem stark gestiegen. Unzählige "Nischenarbeitsplätze", indenen beispielsweise Menschen mit einem Alkoholproblem tätig sein konnten, sind verschwunden. Die Belastung am Arbeitsplatz ist gestiegen etc. Das wären exogene Faktoren. Faktoren, die den Anstieg der IV-Renten erklären könnten. Die Firmengewinne sind gestiegen. Leidtragende waren die betroffenen Arbeitnehmer.

Einige dieser Faktoren stellt das BSV nicht einmal in Abrede. Doch sie passen nicht in die politische Logik der gegenwärtigen IV-Revisionen, die die Leistungen mit dem Missbrauchsargument abbauen. Darum werden die Ergebnisse schliesslich so zurechtgebogen, dass sie auf die politische Logik passt. Am Anstieg der IV-Renten sei die IV schuld - weil der IV-Vollzug nicht so verschärft wurde, dass weniger Menschen mit Problemen eine IV-Rente erhalten würden.

Korrekterweise hätte das Resultat lauten müssen: Die Zahl der IV-Rentenanträge ist seit 1990 sehr stark gestiegen - u.a. wegen der Arbeitsmarktentwicklung. Weil Bundesrat und Parlament die IV nicht verschärft haben (bzw. keine "eingliederungsorientierte Reform" vorgenommen haben) , haben die betroffenen Menschen eine Rente erhalten. Wäre die IV hingegen früher verschärft worden, hätte es weniger IV-Renten gegeben.

Was das BSV betreibt, ist Forschungsmissbrauch. Indem sie der vorherrschenden politischen Logik mit zurechtgebogenen Resultaten in die Hand spielt.


Soziale Sicherheit: Nicht nur gerechter, sondern auch effizienter

Datum: 25. Oktober 2009 | Autor: | Kategorien: Sozialversicherungen | Keine Kommentare »

Wie der Name bereits sagt, sind Sozialversicherungen Versicherungen, die einen sozialen Ausgleich zum Ziel haben, wie zum Beispiel die AHV, die über ihre Einnahmen- und Ausgabenstruktur umverteilend wirkt und dadurch Altersarmut verhindert. Viele Ökonomen haben kritisiert, dass diese sozial ausgleichende Wirkung ineffizient sei und Ressourcen kostet (hohe Einkommen arbeiten aufgrund ihrer höheren Nettobelastung weniger u.a.). Eine Privatisierung der Altersvorsorge und insbesondere eine Umstellung vom Umlageverfahren auf ein privates Vorsorgesparen würde zwar zu mehr Ungleichheit, aber auch zu einem höheren Wohlstand führen.

In der neueren Forschung wird diese Schlussfolgerung widerlegt. Ein Ersatz des Umlageverfahrens bei der Altersvorsorge durch ein individuelles Alterssparen führt unter dem Strich unter gewissen Bedingungen sogar zu einem tieferen Einkommensniveau (Link). Allerdings wurde das noch wenig beachtet. Ev. liegt es auch am Titel von Studien, die das belegen. Oder würden Sie einen Artikel mit dem Titel "Social Security with Rational and Hyperbolic Consumers" (Link) auf den ersten Blick relevant finden?

Warum sinkt das Einkommensniveau bei einer Privatisierung? Die Ergebnisse der Modellrechnungen gehen auf folgende Faktoren zurück: Bei einer Privatisierung der Altersvorsorge müssen die Generationen, die bereits in ein Umlagesystem wie der AHV einbezahlt haben, entschädigt werden. Das ist nicht gratis. Dazu kommt, dass das Individuum in einer Sozialversicherung weniger Rückstellungen gegen Lohnausfälle (Arbeitslosigkeit) oder Langlebigkeit bilden muss, als wenn es nur für sich selber schaut. Bei kleinen Ländern kommt dazu, dass die verstärkte Akkumulation von Sparguthaben bei einem Wechsel vom Umlageverfahren zur individuellen Vorsorge nicht zu tieferen Zinsen führt, weil die Zinsen viel stärker von den Weltfinanzmärkten beeinflusst werden als in grossen, relativ geschlossenen Volkswirtschaften wie den USA. Die höheren Ersparnisse führen daher nicht im selben Mass zu höheren Investitionen. 

 


Nicht nur ungerechte, sondern auch ineffiziente Kopfprämien bei den Krankenkassen

Datum: 10. September 2009 | Autor: | Kategorien: Sozialversicherungen | Keine Kommentare »

Die Krankenkassenprämien belasten die Budgets der Haushalte mit normalen Einkommen stark. Familien mit einem Einkommen von 75'000 Fr. müssen z.B. in Zürich 15 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden (Link). Hohe Einkommen werden deutlich weniger stark belastet. Bei 150'000 Fr. Einkommen ist die Belastung noch rund halb so hoch. Dass Familien, die mit einem Einkommen von 75'000 Fr. über die Runden kommen müssen, so stark belastet werden, ist nicht nur sozial ein grosses Problem, sondern es ist auch ökonomisch ineffizient.

Wie zahlreiche Studien zeigen, nimmt die Zahlungsbereitschaft für Gesundheitsdienstleistungen mit steigendem Einkommen zu (Link). Je mehr jemand verdient, desto mehr ist er bereit, für Gesundheit auszugeben. Gewisse Studien kommen sogar zum Schluss, dass die Zahlungsbereitschaft überproportional steigt (Link). 

Das System der Kopfprämien steht daher ökonomisch völlig quer in der Landschaft. Obwohl die hohen Einkommen mehr bereit wären, für Gesundheitsdienstleistungen zu bezahlen, holt der Staat bzw. die Krankenversicherungen das Geld nicht ab. Die hohen Einkommen kriegen die Leistungen aus ihrer Sicht deshalb viel zu billig. Mittelfristig wird daher kein Weg an einkommensabhängigen Prämien vorbeiführen und zwar sowohl aus sozialpolitischer als auch aus ökonomischer Sicht. 


Prekäre Einkommenssituation der IV-BezügerInnen

Datum: 3. Juli 2008 | Autor: | Kategorien: Sozialversicherungen | Keine Kommentare »

Personen, welche eine IV-Rente beziehen, haben in der Schweiz ein hohes Armutsrisiko. Das bestätigt auch der Bericht Wanner im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Das Medianeinkommen von unter 30-Jährigen IV-Bezügern (alleinstehende Männer) liegt bei rund 2000 Fr. im Monat. Bei den unter 50-Jährigen bei weniger als 3000 Fr. im Monat. (Link, S. 57)

Die IV-Rente reicht bei einem sehr grossen Teil der BezügerInnen nicht zum Leben. Insgesamt erhalten deshalb rund ein Drittel der IV-RentnerInnen Ergänzungsleistungen. Bei den unter 30-Jährigen sind es sogar 70 Prozent. Die Ergänzungsleistungen sind allerdings alles andere als fürstlich. Für Personen, welche nicht in einem Heim untergebracht sind, lagen sie 2007 im Durchschnitt bei 1007 Franken/Monat. Die Ergänzungsleistungen sind so bemessen, dass eine alleinstehende Person für Lebensunterhalt und Miete 2612 Fr./Monat zur Verfügung hat (dazu kommen KV-Prämien und ev. Zahnarztkosten u.a.). Bei Ehepaaren beträgt dieser Wert 3518 Fr. (Link)

Wenn wir also voraussichtlich im kommenden Frühling darüber abstimmen müssen, ob wir für die IV die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte erhöhen wollen, sollten wir diese schlechte finanzielle Lage der Betroffenen im Hinterkopf behalten. Weil die hohen Einkommen eine höhere Sparquote haben als die tieferen wirkt die Mehrwertsteuer zwar leicht degressiv. Doch wenn die MWSt-Einnahmen für die tiefen IV-Renten verwendet werden, ergibt sich daraus ein deutlich progressiver Gesamteffekt.


Starke AHV: Mehr Geld zum Leben für die Jungen

Datum: 29. April 2008 | Autor: | Kategorien: Sozialversicherungen | Keine Kommentare »

Ein grosser Teil von dem, was Bürgerliche über die AHV sagen, ist, wenn nicht falsch, so doch verzerrt. Das ist kein Wunder, denn nichts in der Schweiz wirkt so stark umverteilend wie die AHV – auch die direkten Steuern nicht. Das zeigen zum Beispiel die Berechnungen der Luxemburg Income Study (Link). Die AHV ist unter bürgerlichem Dauerdruck, weil es um die Umverteilung von viel Geld geht. Und es geht nicht nur um das Geld der AHV-RentnerInnen, sondern ebenso um das Geld der jungen Menschen, die an eine Altersvorsorge denken müssen.

Die AHV ist die billigste Form der Altervorsorge für tiefe und mittlere Einkommen, sie ist aber teuer für Leute mit einem hohen Einkommen. Wer eine Lehre gemacht hat und heute rund 5500 Franken pro Monat verdient, spart Jahr für Jahr ungefähr 1000 Franken, wenn er in die AHV einzahlt, um später eine Altersrente zu haben, als wenn er für dieselbe Rente einen Vertrag mit einer privaten Versicherung abschliessen würde. Warum ist die AHV so viel günstiger? Alle, also auch die hohen Einkommen zahlen auf jedem Franken Lohn auch AHV-Beiträge. Doch niemand erhält mehr als die Maximalrente – im Moment ungefähr 26500 Franken pro Jahr (rund 40000 Franken für Paare). Leute mit einem hohen Lohn zahlen voll in die AHV ein, erhalten aber weniger Rente, als wenn sie alle Beiträge individuell sparen würden. Umgekehrt bei tiefen und mittleren Einkommen. Die profitieren von den Beiträgen der Leute mit hohem Lohn. Darum lohnt es sich für Junge, die ihr Geld heute brauchen, für eine starke AHV zu kämpfen. Oder umgekehrt: Jeder Abbau bei der AHV heisst für Junge mit tiefen und mittleren Einkommen, dass sie bereits heute weniger Geld zum Leben haben.