Der Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, äussert hier kritisch seine persönliche Meinung zu Wirtschaftsthemen.

Uni-Sponsoring: Gekaufte ökonomische Forschung?

Datum: 10. Mai 2012 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare »

Als die UBS Ende April angekündigte, die Ökonomen an der Uni Zürich mit 100 Mio. Fr. zu unterstützen, war viel Kritik zu hören. Die Unabhängigkeit der Forschung sei gefährdet.  Ziemlich neu an dieser Ankündigung war auch, dass der Sponsor öffentlich in Erscheinung trat. Das Sponsoring ist an Schweizer Universitäten zwar verbreitet – u.a über den Druck auf die Institute, sich durch Drittmittel zu finanzieren – findet aber eher im Verborgenen statt.

Als sich vor zwei Jahren Ulrich Thielemann von der Uni St. Gallen kritisch gegen das Schweizer Bankgeheimnis äusserte und anschliessend unter Druck kam, gab es rund um die Uni St. Gallen eine Diskussion über das Sponsoring und den damit verbundenen Einfluss auf die Forschung. Die Uni St. Gallen gehört wohl zu den Universitäten, die das Sponsoring am aktivsten vorantreibt. Die Hochschule strebt eine hohe Eigenfinanzierung an. Die Institute sollen “unternehmerisch und autonom” geführt werden, wie es in einer Broschüre steht (S. 51). Der Einfluss der Sponsoren ist teilweise besorgniserregend stark. Das Institut für Aussenwirtschaft schreibt auf seiner Website, dass der Ausschuss der Förderungsgesellschaft, “uns wertvolle Anregungen für die Formulierung des Ar­beitsprogramms und die Interpretation der For­schungsergebnisse” gibt! In diesem Ausschuss sitzen beispielsweise die Vertreter von Nestlé, Novartis und Swiss Re.

Natürlich sind die meisten Forscher einer wissenschaftlichen Ethik verpflichtet. Nur weil der Sponsor eine grosse private Firma ist, wird niemand in der Forschung direkt dieser Firma zuarbeiten. Die Einflüsse sind subtiler. Doch kaum Institut Forschungsarbeiten vorantreiben, die dem Interesse der grossen Sponsoren direkt widersprechen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens auch die Besetzung der Wettbewerbskommission. Es stellt sich die Frage, wie unabhängig die Professoren in der Kommission noch sind, wenn ihre Institute substanzielle Mittel von privaten Unternehmen erhalten.

Das Uni-Sponsoring wird vermehrt zum Problem für die Unabhängigkeit der ökonomischen Forschung in der Schweiz. Bund und Kantone müssen das aktiv angehen, bevor es zu spät ist.


Wettbewerbsfähigkeit der südlichen Euro-Länder – eine neue Analyse

Datum: 10. Mai 2011 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare » Die Sanierungspakete für die südlichen EU-Länder sind vor allem angebotsorientiert. Sie gehen von der Annahme aus, dass die Länder preislich zu wenig wettbewerbsfähig sind, um sich selber zu finanzieren. In der Regel wird diese Argumentation durch den Vergleich der Entwicklung der Lohnstückkosten seit der Euro-Einführung begründet. Die Lohnstückkosten in diesen Ländern stiegen stärker als diejenigen in einem grossen Teil der nördlichen EU-Staaten. Deshalb hätten die südlichen Länder Handels- und Leistungsbilanzdefizite. Diese Analyse ist nicht erhärtet. Erstens sagt ein Vergleich der Entwicklung von Lohnstückkosten noch nichts über deren Héhe aus. Dabei wäre die Höhe entscheidend. Zweitens können steigende Lohnstückkosten auch das Resultat einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft sein. Denn wenn die Produktivität in der Exportwirtschaft steigt, treibt das früher oder später auch die Löhne in der Binnenwirtschaft in die Höhe. Wenn die Angestellten in der Exportwirtschaft mehr verdienen, steigen auch die Löhne der Coiffeure oder der Gastroangestellten. Doch die Möglichkeiten, bei diesen Dienstleistungen die Produktivität zu erhöhen, sind sehr begrenzt. Das führt dann in der Statistik zu gesamtwirtschaftlich höheren Lohnstückkosten. Ronald Janssen hat diese Fragen für den Europäischen Gewerkschaftsbund untersucht (Janssen). Seine Schlussfolgerungen: Die südlichen Staaten haben kein Problem mit der preislichen Wettbewerbsfähigkeit ihrer Exportwirtschaft. Obwohl die Lohnstückkosten gestiegen sind, konnten sie ihre Anteile an den Exporten weltweit, aber z.T. auch im Euroraum halten. Der Anstieg der Lohnstückkosten ist die Folge eines Booms in der Binnenwirtschaft - auch aufgrund der tieferen Zinsen nach der Euro-Einführung. Lohnsenkungen und Sparprogramme sind gemäss dieser Analyse somit das falsche Rezept. Sie werden die Krise verstärkein.

Grundeinkommen: Für die Normalverdienenden eine schädliche Sache

Datum: 18. März 2011 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare »

Morgen Samstag findet ein Kongress zum bedingten Grundeinkommen statt, der eine gewisse mediale Beachtung gefunden hat. Interessant sind die am Kongress auftretenden Personen (Götz Werner, Gründer dm-Drogerien; Klaus Wellershoff u.a.). Bereits diese Namen lassen vermuten, dass das Grundeinkommen sozialpolitisch eine fragwürdige Sache ist.

Die Initianten denken über ein Grundeinkommen von 2500 Fr./Mt. für Erwachsene und 1000 Fr./Mt. für Kinder nach. Das ist wenig. Damit das Einkommen zum Leben reicht, braucht eine Einzelperson brutto rund 4000 Fr./Mt. Mit den Grundeinkommen von 2500 Fr./Mt. für eine erwachsene Person ist niemandem geholfen. Im Gegenteil: Mit 2500 Fr. ist man arm. Dazu kommt, dass es vielen bedürftigen Personen mit diesem Grundeinkommen schlechter ginge als heute. Eine 80-jährige, verwitwete Frau müsste plötzlich Arbeit suchen, um über die Runden zu kommen. Personen, die einen Unfall gehabt haben und nicht mehr erwerbstätig sein können, wären plötzlich unter der Armutsschwelle etc.

Umgekehrt käme es die Gesellschaft teuer zu stehen, wenn sie jedem 2500 Fr./Mt. geben müsste. Dieser Vorschlag der Initianten käme auf rund 200 Mrd. Fr. zu stehen. Das entspricht der Hälfte aller Haushaltseinkommen in der Schweiz insgesamt (knapp 400 Mrd. Fr.). Wenn sich an diesem Haushaltseinkommen nichts ändert, müsste daher für die Finanzierung des Grundeinkommens allein (ohne weitere Staatsausgaben) ein Steuersatz von 50% erhoben werden, wobei dann auf dem Grundeinkommen noch Steuern bezahlt werden müssten. Ist das Grundeinkommen von der Steuer ausgenommen, wäre der Steuersatz sogar 100 Prozent! Die Haushalte müssten jeden Franken Verdienst darüber hinaus gleich abliefern. Solche Steuersätze haben Wirkung. Die Schwarzarbeit würde explosionsartig zunehmen, was das Steuersubstrat weiter aushöhlen wird. Es ist mit einer riesigen Schattenwirtschaft zu rechnen. Nur schon deshalb wäre das Grundeinkommen zum Scheitern verurteilt.

Weil das Grundeinkommen von 2500 Fr./Mt. nicht zum Leben reicht, werden fast alle Erwerbstätigen auch in Zukunft erwerbstätig sein müssen. Dazu kommen AHV-RentnerInnen, die ebenfalls auf Jobsuche sen werde. Das wird das zu einem Druck auf die Löhne führen. Denn die Konkurrenz unter den Stellensuchenden auf dem Arbeitsmarkt wird dazu führen, dass die Differenz zwischen ihrem Lebensbedarf und dem Grundeinkommen schlechter entlöhnt wird. Man wird weiterhin 40h pro Woche arbeiten müssen, aber zu einem weit schlechteren Lohn. Das zeigte sich beim natürlichen Experiment des Grundeinkommens – dem Speenhamland-System in England Ende des 18. Jh. Die öffentliche Hand zahlte den armen Landarbeitern einen Betrag, der sich am Brotpreis orientierte. Der Effekt war, dass in der Folge die Löhne sanken, so dass die Betroffenen trotz Grundeinkommen dennoch nicht mehr zum Leben hatten.

Damit ist auch erklärt, warum auf dem Kongress zum Grundeinkommen Leute auftreten, die nicht sozial denken. Sie träumen von tieferen Löhne und dennoch verfügbaren Arbeitskräften. Dass sich Götz Werner, Gründer der deutschen Drogeriekette dm, für ein Grundeinkommen aber gegen Mindestlöhne ausspricht, illustriert das. Träumen tun sie deshalb, weil die Sache ökonomisch zum Scheitern verurteilt ist.

Die richtige Lösung - sowohl sozial- wie beschäftigungspolitisch - sind Mindestlöhne. Und gute Sozialwerke, die Leistungen erbringen, von denen die Betroffenen gut leben können.






Euro-Abwertung: Profite der Überschussländer müssen an Defizitländer gehen

Datum: 9. Dezember 2010 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare »

Der Euro hat sich seit Ausbruch der Finanzkrise deutlich abgewertet. Das stimuliert die Exporte der  Euro-Länder in Länder ausserhalb des Euro-Raums. Eine Ursache für die Abwertung ist die Panik um die Finanzen in den südlichen EU-Staaten sowie in Irland. Ohne diese Panik wäre der Euro wohl deutlich höher bewertet.

Von dieser Abwertung profitieren aber nicht nur die EU-Staaten, die unter Druck sind, sondern auch Länder mit einem hohen Aussenhandelsüberschuss wie Deutschland oder die Niederlande. Ohne die Panik um den Euro hätten sie diesen Wettbewerbsvorteil nicht. Die deutsche Exportwirtschaft proftiert so von der Euro-Krise, also davon, dass die Griechenland und Irland hohe Defizite haben.

Deutschlands Exporte in die Nicht-Euro-Länder betragen rund 500 Mrd. Euro. Nehmen wir an, dass der Euro für Deutschland rund 10 Prozent unterbewertet ist.  Nehmen wir weiter - gestützt auf ökonometrische Schätzungen - an, dass die zehnprozentige Unterbewertung zu um 3 Prozent höheren Exporten führt, würde Deutschland rund 15 Mrd. Euro pro Jahr mehr einnehmen. Nehmen wir noch die anderen Überschussländer der Eurozone dazu (Niederlande u.a.), so kommen ungefähr 30 Mrd. Euro zusammen, die diese Länder der Krise in den südlichen Staaten inkl. Irland "verdanken".

Mindestens diesen Betrag müssten die Überschussländer an die Problemländer überweisen, da sie diesen Teil der Überschusse nur machen können, weil es den anderen schlechter geht. Das ist ein sehr hoher Betrag. Damit wären die Defizite von Griechland und Irland (ohne Aufwendungen für die Bankenrettung) im laufenden Jahr fast gedeckt.

Diese Berechnung illustriert das Ausmass der staatlichen Defizite im gesamten EU-Zusammenhang. Es ist geringer, als man aufgrund der aufgekratzten öffentlichen Diskussion meinen müsste. Mit einem solchen Transfer könnte ev.  Zeit gewonnen werden, um zu analysieren, welche Probleme in der Euro-Zone wirklich bestehen. Denn die gegenwärtige Panik ist auch die Folge von viel ökonomischem Halbwissen und einer sehr dürftigen Analyse der Situation.


Kartellgesetzrevision schwächt Weko dort, wo sie am schlagkräftigsten sein muss

Datum: 21. Oktober 2010 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare »

Die „Kartellisierung“ der Schweizer Wirtschaft wurde in der Vergangenheit überschätzt. Dementsprechend überschätzt wurden auch die Notwendigkeit und die Wirksamkeit von Kartellgesetz und Wettbewerbskommission (Weko). Der jüngste Evaluationsbericht zum Kartellgesetz kommt zu einem nüchteren Ergebnis. Bei den von den Forschungsinstituten KOF und ZEW untersuchten „grossen“ Fälle der Weko (Kartell Strassenbeläge Tessin, Vertikalabreden Autoimporte, Swisscom ADSL, Buchpreisbindung; Evaluationsbericht S. 26ff.) haben die Weko-Entscheide das kaum zu sinkenden Preise oder einem besseren Angebot geführt. Generell hat die Weko in den vergangenen Jahren trotz grossen Anstrengungen kaum bedeutende Kartelle oder Vertikalabreden gefunden. Die teilweise höheren Preise in der Schweiz gegenüber dem Ausland (z.B. Land-wirtschaftsprodukte) sind vor allem politisch bedingt (Zölle u.a.). Dass eine zu schwache Wettbewerbspolitik die Ursache sei, kann die Forschung nicht belegen (Sax/Weder, 2009).

Die Weko wurde also ideologisch überhöht. Das heisst nüchtern betrachtet aber nicht, dass es keine Wettbewerbskommission braucht. Harte Kartelle sind wirtschaftlich schlecht und gehören bekämpft. Zudem wirkt eine Weko präventiv. Wenn die Firmen wissen, dass sie bestraft werden, werden sie aufpassen, ein Kartell zu bilden.

Obwohl das neue Gesetz erst 6 Jahre alt ist und noch relativ wenig Erfahrung mit den Kartellbussen vorliegt, will der Bundesrat das Kartellgesetz revidieren. Jedenfalls hat er einen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Dieser Vorschlag dürfte das Wettbewerbsrecht in seinem wichtigsten Bereich, der Bekämpfung von harten Kartellen schwächen. Gerade in diesem Bereich also, in welchem sie am schlagkräftigsten sein muss. Das, indem die heutige Wettbewerbskommission bürokratisch in ein Bundeswettbewerbsgericht und eine Wettbewerbsbehörde aufteilt werden soll. Indem künftig das heutige Sekretariat der Weko vor dem Bundeswettbewerbsgericht als Klägerin eine Sanktion gegen ein hartes Kartell beantragen muss, wird es den Anwälten des Kartells, die vor dem Gericht die Gegenpartei bilden, gleichgestellt. Gestärkt werden hingegen die Anwälte des Kartells, die dessen Interessen vertreten. Es ist denn auch kein Wunder, dass sich die Anwälte im Rahmen der Anhörungen positiv zu einer institutionellen Neuausrichtung geäussert haben.

Heute führt das Weko-Sekretariat zuhanden der Weko die Untersuchung durch und verfasst einen Verfügungsentwurf. Das Verfahren ist dementsprechend effizient. Künftig soll das neugeschaffene Gericht nach Anhörung der Wettbewerbsbehörde (heutiges Sekretariat) ein eigenes, unabhängiges Urteil bilden. Neben der Schwächung der Wettbewerbsbehörde führt das zu Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen. Das wird bereits im Vernehmlassungsbericht sichtbar. Neu sollen Stellen für mehrere hauptamtliche RichterInnen plus weitere für nebenamtliche RichterInnen geschaffen werden. Die heutige Weko hingegen ist eine effizientere, kostengünstigere Milizbehörde.



Abzockerinitiative – besorgniserregende Befunde aus Studien aus dem Ausland

Datum: 11. März 2010 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare »

Unter dem Gesichtspunkt des Politmarketings ist die "Abzocker"-Initiative von Thomas Minder sehr gut aufgestellt. Doch wie schaut es in Bezug auf das Erreichen ihrer Ziele aus? Hier ein kurzer Blick in die Forschung. Wird die Minder-Initiative über eine Stärkung der Aktionärsrechte die Managergehälter begrenzen können? Oder stärkt sie vor allem aggressive Investoren (z.B. Hedge funds), die der längerfristigen, stabilen Entwicklung der Firmen schaden?

Die Minder-Initiative verlangt eine jährliche Abstimmung über die Lohnsumme von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Die Offenlegung einzelner Gehälter ist nicht vorgesehen. Aktionäre werden das Risiko scheuen, die Gehälter des Managements zu begrenzen oder zu kürzen, wenn andere Firmen mindestens gleich viel zahlen. Sie haben Angst, dass die guten Leute die Firma verlassen. Die Abstimmung über die Gesamtlohnsumme erlaubt es zudem nicht, zwischen den Gehältern der einzelnen Mitglieder zu unterscheiden. Effektiv wirksam ist daher nur eine Begrenzung über alle Firmen hinweg - entweder über ein gesetzlich festgelegtes Verhältnis zwischen oberstem und unterstem Lohn in einer Firma, oder über eine höhere Besteuerung von Spitzensalären (z.B. Löhne über 1 Mio. Fr. gewinnsteuerpflichtig). Empirisch ist der Fall Grossbritanniens interessant, welches im Jahr 2002 die Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Mitbestimmung bei den Chef-Gehältern gestärkt hat. Fazit: Die Managersaläre in Grossbritannien sind nicht weniger stark gestiegen als in anderen Ländern. Eine Studie stellt fest, dass die Topgehälter ev. etwas stärker auf sinkende Kapitalrenditen reagieren (Link). Die Bindung der Gehälter an die Kapitalrendite hat somit leicht zugenommen, was nach den Erfahrungen aus der Bankenkrise kein beruhigendes Zeichen ist. Ein Management, welches sich insbesondere stark an der Eigenkapitalrendite orientiert, hat die Neigung, hohe Risiken einzugehen. 

Die Initiative erhöht den Handlungsspielraum für aktive, aggressive Investoren durch die jährliche Wahl des Verwaltungsrates und das Verbot des Organ- und Depotstimmrechtes. Die Zahl der abstimmenden Aktionäre dürfte sinken, selbst wenn unabhängige Stimmrechtsvertreter zugelassen sind. Bedeutend ist insbesondere das Organstimmrecht (ca. 23% aller Stimmen an GV, Link). Eine Studie aus Deutschland führt den grösseren Einfluss von Hedge funds auf die Firmen bzw. die bedeutender Rolle von Hedge funds u.a. auf Erleichterungen im Aktienrecht zurück (Link). Das deutsche System sei damit näher als investoren- und kapitalmarktorientierte angelsächsische System gerückt. Was sind die Wirkungen von verstärktem Einwirken von Hedge funds? Eine umfangreiche Untersuchung für die USA kommt zum Schluss, dass die Hegde funds tendenziell zu einer grösseren Verschuldung der Firmen führen, indem sie z.B. Cash aus den Firmen als Dividenden abführen (Link). Hedge funds sind börsenorientiert und verfolgen kurzfristige Ziele, was allenfalls für andere kurzfristig orientierte Aktionäre attraktiv ist. Für die Beschäftigten oder langfristig orientierte Aktionäre dürften jedoch in vielen Fällen die Nachteile überwiegen. 


Green New Deal – 6 Thesen und primäre politische Handlungsfelder

Datum: 4. Dezember 2008 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare »

Die Klimaerwärmung ist das wohl grösste Marktversagen in der Geschichte des Kapitalismus. In jüngster Zeit sind die Akteuere zahlreicher geworden, welche diese Umweltkatastrophe verhindern wollen. Es ist von einem "Green New Deal" die Rede. Doch in welchen Bereichen muss was getan werden? Dazu 6 Thesen, die die hauptsächlichen politischen Handlungsfelder aufzeigen sollen.

1. Elektrizität ist Schlüsselenergie der Zukunft

  • Der geringere Verbrauch von fossilen Energieträgern wid zu einer höheren Stromnachfrage führen (Substitution)
  • Die konventionelle Stromproduktion wird abnehmen
  • Der Ausbau der rentablen Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen ist begrenzt
  • Kann die Mehrnachfrage durch Effizienzgewinne kompensiert werden?

2. Technologische Alternativen zum Verbrauch von fossilen Energieträgern

  • Im Gebäudebereich existieren private technologische Alternativen (Minergie etc.), die eine deutliche Reduktion des Verbrauchs von fossilen Energieträgern ermöglichen.
  • Zum Benzin-/Diesel-Auto existieren hingegen keine individuellen Alternativen. Die technologische Alternative ist kollektiv (öffentlicher Verkehr)
  • Einsparungen beim Energieverbrauch sind bei Gebäuden sind bei entsprechenden Anreizen (z.B. höhere CO2-Abgabe) privat möglich und rentabel
  • Einsparungen im Verkehr erfordern hingegen massive Investitionen im öffentlichen Verkehr

3. Ökologische Steuerreform bereits teilweise realisiert

  • Die Schweiz hat mit der CO2-Abgabe bereits eine ökologische Steuerreform durchgeführt
  • Noch nicht erfasst ist die Atomenergie
  • Die Abgabesätze werden künftig wahrscheinlich noch erhöht werden müssen

4. Rückerstattung der Energieabgaben

  • Einnahmen aus Energieabgaben müssen pro Kopf rückerstattet werden (Krankenversicherung)
  • Problem: Personen mit voll verbilligten KV-Prämien und ev. MieterInnen sind NettozahlerInnen
  • AHV ist als Rückerstattungsvehikel völlig ungeeignet: Renten steigen mit Wirtschaftsentwicklung (Mischindex), während die Einnahmen aus der Energieabgabe zurückgehen sollten. Zudem resultiert kein positiver Beschäftigungseffekt

5. Begrenzte Rohstoffvorkommen - Umstellung auf Forstwirtschaft

  • Der steigende Rohstoffverbrauch wird längerfristig zu höheren Preisen führen. Dementsprechend steigt das Recycling-Potenzial
  • Holz ist ein inländischer erneuerbarer Baustoff, welcher bereits heute als Alternative zu Metallen etc. eingesetzt werden kann. Indem die Schweizer Viehwirtschaft teilweise auf Fortwirtschaft umgestellt wird, verbessert sich nicht nur die Ökobilanz, sondern es sinkt auch der Subventionsbedarf

Aus diesen Thesen ergeben sich zwei primäre politische Handlungsfelder, auf denen Massnahmen ergriffen werden müssen

  1. Elektrizitätsproduktion und -verbrauch (v.a. Effizienterer Verbrauch)
  2. Verkehr bzw. Ausbau des öffentlichen Verkehrs

Die Sätze der CO2-Abgabe werden erhöht werden müssen. Dementsprechend müssen die Rückerstattungsprobleme gelöst werden (auch Personen mit voll verbilligten KV-Prämien müssen Geld aus der Rückerstattung erhalten)


Wo staatliche Massnahmen zum ökologischen Umbau ergreifen?

Datum: 20. November 2008 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare »

Gemäss CO2-Gesetz muss der CO2-Ausstoss in der Schweiz gegenüber 1990 um 10 Prozent gesenkt werden. Bei den fossilen Brennstoffen wurde deshalb eine CO2-Abgabe eingeführt. Bei den CO2-Emissionen aus dem Verbrauch von Brennstoffen dürfte das Reduktionsziel voraussichtlich erreicht werden. Nicht so hingegen bei den Treibstoffen (Benzin, Diesel). Der Verbrauch der Autos und Lastwagen bzw. deren CO2-Ausstoss ist sogar angestiegen (Link).

Was die Brennstoffe betrifft, kann man im Hinblick auf die Zukunft relativ zuversichtlich sein, dass der Verbrauch weiter sinken wird. Es gibt Technologien, mit denen die einzelnen HauseigentümerInnen ihre Gebäude isolieren können oder neu so bauen können, dass sie viel weniger Öl und Gas verbrauchen. Diese Massnahmen lohnen sich zu einem grossen Teil bereits heute. Wenn die Ölpreise steigen oder die CO2-Abgabe erhöht wird, wird der ökologische Umbau im Gebäudebereich wirtschaftlich noch attraktiver.

Anders hingegen bei den Treibstoffen bzw. dem Verkehr. Hier gibt es im Individualverkehr kaum realistische Alternativen zum Auto. Einzig im Nahverkehr kann aufs Velo umgestiegen werden oder man kann zu Fuss unterwegs sein. Die einzige realistische Alternative zum Auto ist heute der öffentliche Verkehr. Und dieser ist kapazitätsmässig bereits am Anschlag.

Während es bei der Reduktion des Brennstoffverbrauchs individuelle Lösungen gibt, kommt man bei den Treibstoffen gegenwärtig nicht um kollektive Lösungen herum. Wenn wir weniger Benzin und Diesel verbrauchen sollen, müssen wir den öffentlichen Verkehr stark ausbauen. Staatliche Mittel zum ökologischen Umbau sollten daher vor allem in diesen Bereich fliessen.


Zweckbindung der CO2-Abgabe – Gefahr für die Umweltpolitik von morgen

Datum: 2. Oktober 2008 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare »

Gegenwärtig werden in Bundesbern vermehrt Stimmen laut, die einen Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für umweltpolitische Massnahmen einsetzen wollen ("Zweckbindung"). Doch das ist nicht nur gegen das Versprechen, das der Bevölkerung abgegeben wurde, sondern eine solche Massnahmen ist eine Gefahr für die Schweizer Umweltpolitik von morgen.

Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe. D.h. das Geld, welches seit dem 1.1.2008 durch die höhere Besteuerung von fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas) eingenommen wird, wird der Bevölkerung pro Kopf über die Krankenkassenprämien zurückerstattet. Daraus entsteht ein Anreiz, weniger Heizöl und Gas zu verbrauchen, ohne dass Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung insgesamt leidet.

Mit der "Zweckbindung" wird dieses Prinzip nun unterlaufen. Man könnte argumentieren, dass die Zweckbindung zwar vorübergehend zu einer geringeren Rückerstattung führt, langfristig über den Spareffekt aber generell tiefere Ausgaben für Energie nach sich zieht. Doch wenn man die Entwicklung der Heizölpreise in den letzten Jahren anschaut, kommt man zum Schluss, dass bereits die höheren Ölpreise allein energiesparende Investitionen lohnend machen - der Preis für Heizöl ist von rund 25 Fr./100l auf gegenwärtig ca. 110 Fr. gestiegen (Link letzte 10 Jahre bzw. Link aktuell). Die Subventionen aufgrund der Zweckbindung dürften daher zu nicht zusätzlichen Investitionen führen, sondern von den Hauseigentümern als willkommenen Zustupf für Investitionen, die sie sowieso tätigen, kassiert werden.

Längerfristig ist die "Zweckbindung" sogar Gift für eine Erhöhung bzw. eine Ausweitung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe. Denn die Gegner werden die Schweizer Bevölkerung daran erinnern, dass bereits das erste Versprechen bei Einführung der Abgabe gebrochen wurde und die Einnahmen nicht voll, sondern nur teilweise rückerstattet wurden.


Verkappte Wohneigentumsförderung zeigt Wirkung – volkswirtschaftlich ist das bedenklich

Datum: 12. September 2008 | Autor: | Kategorien: Diverses | Keine Kommentare »

In den letzten 5 Jahren wurden in der Schweiz fast 200'000 neue Wohnungen gebaut. Der Wohnungsbestand stieg um rund 5 Prozent. 

Ein grosser Teil dieser Wohnungen kam allerdings gar nicht als Mietwohnungen auf den Markt, sondern sie wurden als Eigentumswohnungen verkauft. Im Kanton Zürich waren nur rund 45 Prozent der seit 2001 gebauten Wohnungen und EFH Mietwohnungen (Link). Das im Unterschied zu früheren Jahren: Mehr als 80 Prozent der Wohnungen mit Baujahr 1971 oder älter sind Mietwohnungen. Die Verlagerung von Miet- zu Eigentumswohnungen hat der Anteil der Mietwohnungen am Total der Wohnungen mittlerweile auf 71 Prozent absinken lassen. Und wenn die Entwicklung der fünfzehn Jahre anhält, so wird er früher oder später noch die Hälfte ausmachen. 

Die Verlagerung von Miete zu Eigentum hat auch politische Ursachen:

  1. Vor 1965 war in der Schweiz - ausser im Wallis - in Mehrfamilienhäusern kein Stockwerkeigentum möglich.
  2. Seit 1990 können Gelder der 3. Säule und seit 1995 Gelder der 2. Säule für den Kauf von Wohneigentum verwendet werden.
  3. Es wurden vermehrt Vermögen vererbt, was durch die Abschaffung der Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen in den Kantonen verstärkt wurde. 

Diese Verschiebung zu mehr Wohneigentum ist sozial und volkswirtschaftlich problematisch. Wohneigentum können sich nur Personen mit einem gewissen Vermögen leisten. Leute ohne oder mit nur einem geringen Vermögen finden einen verkleinerten Wohnungsmarkt vor. Volkswirtschaftlich negativ ist, dass die Verbreitung von Stockwerkeigentum in den Agglomerationen zu einer Atomisierung der Eigentumsverhältnisse führt. Umnutzungen (wie z.B. Neuüberbauungen) werden massiv erschwert und verteuert, da mit vielen Parteien verhandelt werden muss. Zudem sind WohneigentümerInnen in Bezug auf ihren Wohnort weniger mobil als MieterInnen. Internationale Vergleiche zeigen denn auch, dass eine höhere Wohneigentumsquote nicht mit einem höheren wirtschaftlichen Wohlstand verbunden ist. Der englische Ökonom Andrew Oswald hat sogar gezeigt, dass Länder und Regionen mit einem bedeutenden Anteil Wohneigentum eine höhere Arbeitslosigkeit aufweisen (Link).