Datum: 2. Februar 2012 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Arbeit, Bankenkrise, Steuern, Finanzen | Keine Kommentare »
Der Notverkauf der Bank Wegelin an die Raiffeisen hat deutlich aufgezeigt, wie ernsthaft der Druck auf Schweizer Banken mit nicht deklarierten ausländischen Vermögen ist. Das war bereits 2008 klar, als verschiedene Banken wie die ZKB u.a. von der UBS US-Kunden übernahmen (die ZKB trennte sich im Sommer 2009 von solchen Kunden wieder). Offenbar waren die Ertragsaussichten zu verlockend. Gemäss einer Studie von Booz & Company liegen die Bruttomargen bei der Verwaltung von nicht-deklarierten ausländischen Vermögen bei rund 1.3 Prozent. Das ist deutlich mehr als die Margen in der Vermögensverwaltung bei inländischen Kunden (geschätzt 0.8 bis 1 Prozent) (s. z.B. auch den Halbjahresbericht von Sarasin).
Die Schweizer Banken verwalten nach wie vor viele undeklarierte Vermögen. Insgesamt verwalten die Banken rund 2 Bio. Fr. ausländische Offshore-Vermögen. Gemäss Schätzungen dürften rund 60 bis 75 Prozent davon nicht deklariert sein. Total liegen auf Schweizer Banken 5.6 Bio. Fr. Vermögen. Gemäss Bankiervereinigung trägt das Private Banking insgesamt rund die Hälfte zur gesamten Bankenwertschöpfung in der Schweiz bei. Die Verwaltung der nicht-deklarierten Vermögen dürfte somit rund 20 Prozent der gesamten Bankenwertschöpfung oder etwas weniger als 1.5 Prozent des gesamten Schweizer BIPs ausmachen (ohne Sekundäreffekte). Regional relativ konzentriert auf drei Regionen (Zürich, Genf, Tessin).
Offen ist, wie sich der zunehmende Druck auf den Schweizer Finanzplatz aus dem Ausland auf das Schweizer Private Banking auswirkt. Schätzungen gibt es relativ wenige. Booz & Company hat eine Umfrage bei Schweizer Banken durchgeführt. Diese rechnen damit, dass die Abgeltungssteuer mit Deutschland und England zu einem Vermögensabfluss von 47 Mrd. Fr. (ca. 28% der nicht-deklarierten Vermögen dieser Länder) sowie zu einem Margendruck führen wird. Das hätte Mindereinnahmen von rund 1 Mrd. Fr. zur Folge. Umgerechnet auf die gesamten nicht-deklarierten Vermögen ergäbe das einen Ausfall von rund 1/6 der Erträge im Private Banking. Das würde 0.2 bis 0.3 BIP-Prozenten entsprechen (ohne Sekundäreffekte). Eine solche „Weissgeldstrategie“ wäre gesamtwirtschaftlich tragbar. Damit verbunden wären gemäss der Umfrage von Booz & Company auch neue Geschäftsmöglichkeiten der Banken, so dass die Ausfälle noch etwas weniger gross sein könnten.
Gewerkschaftlich sensibel ist aber, dass viele Tausend Arbeitsplätze direkt und indirekt vom Private Banking abhängen. Ein Rückgang von 0.2 bis 0.3 BIP-Prozenten würde grob geschätzt 5000 bis maximal 10’000 Stellen kosten. Darunter zahlreiche Beschäftigte aus dem Backoffice. Bei der Weissgeldstrategie muss das Schicksal dieser Personen berücksichtigt werden. Für diese braucht es Lösungen.
Mittlerweile werden die Stimmen in Deutschland lauter, für welche die ausgehandelte Abgeltungssteuer nicht ausreicht. Die Schweiz muss möglicherweise weitergehende Zugeständnisse machen. Damit könnten die Ausfälle in der Schweizer Vermögensverwaltung beim Übergang zu einer „Weissgeldstrategie“ etwas grösser werden.
Datum: 26. Januar 2012 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Arbeit, Steuern, Finanzen | 1 Kommentar »
In den letzten Jahren ist fast weltweit eine Lohn- und Einkommensschere aufgegangen. Die Schweiz ist hier bekanntlich keine Ausnahme.Erfreulich ist, dass sich die Politik mehr und mehr damit zu beschäftigen beginnt. In den USA war die Ungleichheit sogar Teil der präsidialen Rede zum State of the Union. Obama zielt insbesondere auf eine gerechtere Besteuerung.
Die OECD hat nun eine Reihe von Analysen zur Einkommensungleichheit vorgelegt. Interessant sind vor allem die Untersuchungen über die Ursachen. Der starke Anstieg der hohen und höchsten Löhne ist zu einem grossen Teil die Folge der Boni. Bei den unteren und mittleren Einkommen spielen weitere Faktoren eine Rolle (Link). Wer eine Temporärstelle oder einen befristeten Arbeitsvertrag hat, verdient weniger als Beschäftigte mit unbefristeten Verträgen. Positiv ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad. Je höher der Mitgliederanteil der Gewerkschaften ist, desto ausgeglichener ist die Lohnverteilung.
Leider hat sich die Sensibilität der OECD für Verteilungsfragen noch nicht im Länderbericht zur Schweiz niedergeschlagen. Die OECD schlägt einen Ersatz der Einkommenssteuern durch die Mehrwertsteuer vor! Die Begründung: Mehr Arbeitsplätze. “Würde die Besteuerung des Privateinkommens durch die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen ersetzt, würde sich dies wachstumsfördernd auswirken.”
Doch der Vorschlag ist Unsinn. Erstens müsste die MWSt auf über 25 Prozent erhöht werden. Die tiefen und mittleren Einkommen müssten sehr viel mehr Steuern zahlen. Die hohen hingegen viel weniger. Dazu kommt, dass bei solchen MWSt-Sätzen die Schwarzarbeit steigen würde. Inwiefern es deshalb mehr Arbeitsplätze bzw. Wirtschaftswachstum geben soll, bleibt das Geheimnis der OECD. Denn die hohen Einkommen haben heute schon 100%-Stellen. Bei den tiefen und mittleren Einkommen arbeiten zwar viele unfreiwillig Teilzeit oder sind ganz arbeitslos. Doch wenn diesen noch mehr Geld abgeknöpft wird, läuft es wirtschaftlich eher noch schlechter als heute.
Eine Begründung der OECD in einer anderen Publikation ist, dass die Beschäftigten – wenn es z.B. zu hohe Mindestlöhne gäbe – einen Teil der Einkommenssteuer-Belastung auf die Unternehmen überwälzen würden. Damit seien die Lohnkosten zu hoch. Ohne die Einkommenssteuern würden die Unternehmen dann mehr Leute einstellen. Doch diese Behauptung ist mehr abenteuerlich. Doch selbst wenn sie zutreffen sollte, gilt das sicher nicht für die Schweiz. Denn hierzulande gibt es keinen generellen Mindestlohn – geschweigen denn einen “zu hohen”.
Fazit: Auf solch unsinnige externe Beratung kann die Schweiz gerne verzichten. Bitte beim nächsten Besuch bessere Vorschläge machen bzw. das Land ev. etwas genauer anschauen.
Datum: 17. Januar 2012 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Konjunktur, Teuerung | Keine Kommentare »
Gemäss einem Bericht der Financial times denkt Ben Bernanke über die Einführung eines expliziten Inflationsziels in der US-Geldpolitik nach. Damit würde das Federalreserve der EZB bzw. der SNB folgen.
In den Wirtschaftswissenschaften geht man von einem Zusammenhang zwischen Inflation und Arbeitslosigkeit aus (Phillips-Kurve). Sinkt die Arbeitslosigkeit bzw. läuft die Konjunktur besser, so steigt das Risiko, dass die Inflation steigt. Bei guter Konjunktur können die Firmen eher höhere Preise durchsetzen und die Chancen für Lohnerhöhungen steigen. Weil die Geldpolitik über die Zinsen die Inflation nicht direkt beeinflussen kann, muss sie die Inflation indirekt über die Konjunktur steuern. Um die Inflation zu senken, muss sie über die Zinserhöhung eine höhere Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen.
In der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung der letzten 10 Jahre wurde festgestellt, dass sich der Zusammenhang zwischen Inflation und Arbeitslosigkeit verändert hat. Um die Inflation zu senken, muss neu in zahlreichen Ländern ein stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit in Kauf genommen werden. Die Phillips-Kurve ist flacher geworden.Wenn eine Zentralbank sich auf Preisstabilität konzentriert, nimmt sie in diesem Umfeld zwangsläufig stärkere Schwankungen der Arbeitslosigkeit in Kauf, was wirtschaftlich unerwünscht ist.
Woher diese Veränderung kommt, ist kontrovers. Das Argument, dass die Globalisierung über mehr internationale Konkurrenz den Preisauftrieb verhindert, dürfte tendenziell überschätzt werden, wie ökonometrische Untersuchungen zeigen.
Ein anderes Argument ist, dass die Zentralbanken die Preisstabilität in der Wirtschaft glaubwürdig verankern konnten, so dass Firmen, Arbeitnehmer und Privathaushalte auf Preis- und Lohnerhöhungen eher verzichten würden. Dieses Argument hat ebenfalls Schwächen. Warum soll eine einzelne Firma auf Preiserhöhungen verzichten, wenn die Kunden höhere Preise zahlen würden? Wenn sie die höhere Zahlungsbereitschaft nicht abschöpft, tut es die Konkurrenz. Plausibel ist einzig, dass wegen der über längere Zeit tiefen Inflation Teuerungsausgleichstbestimmungen aus Verträgen verschwunden sind, was eine mögliche Inflationsverstärkung verhindert.
Allerdings kann diese flachere Phillips-Kurve auch eine Folge der tiefen Inflation selber sein. Generell sinken Nominallöhne kaum, weil Lohnsenkungen bei bestehenden Arbeitsverhältnissen Änderungskündigungen notwendig machen würden (nominelle Rigidität). Bei nur schwach wachsenden oder sogar stagnierenden Löhnen hat deshalb ein Anstieg der Arbeitslosigkeit kurzfristig nur geringe Auswirkungen auf Löhne und Teuerung.
Für die Geldpolitik während der gegenwärtigen Krise hat sich die tiefe Inflation vor Ausbruch der Krise als Erschwernis herausgestellt. Weil die Zinsen wegen der tiefen Teuerung tief waren, konnten sie nicht stark gesenkt werden. Um die Geldpolitik weiter zu lockern, waren zusätzliche Massnahmen (quantitative Easing) notwendig. Diese haben die Bilanzen der Zentralbanken stark aufgebläht. Der IWF-Chefökonom Blanchard hat denn auch 2010 die Frage aufgeworfen, ob die Inflationsziele der Zentralbanken nicht angehoben werden müssten.
Datum: 12. Januar 2012 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Konjunktur, Teuerung, Preise | 1 Kommentar »
Der überbewertete Franken wird mehr und mehr in den Schweizer Preisen sichtbar. Im Dezember sind die Konsumentenpreise gegenüber dem Vorjahr um 0.7 Prozent gesunken. Klammert man noch die Ölpreise aus, so resultiert ein Preisrückgang von 1.2 Prozent, wobei die Teuerung aufgrund einer Neuerhebung der Kleiderpreise etwas unterschätzt wird (seit 2011 neu monatliche Erhebung der Kleiderpreise, so dass der Dezember-Ausverkauf 2011 mit der Kollektion vom Oktober 2010 verglichen wird). Die Importpreise gehen um über 3 Prozent zurück, obwohl die importierten Ölprodukte teurer werden.
Die vor noch nicht langer Zeit veröffentlichte Studie des Seco, dass die „Preisvorteile“ nicht weitergegeben werden sollen, ist so gesehen etwas eigenartig. Gemäss Seco seien beispielsweise die Autopreise nicht gesunken. Ein anderes Bild ergibt der Landesindex der Konsumentenpreise. Hier gingen die Neuwagenpreise im Dezember um mehr als 12 Prozent zurück. Inwiefern dabei „Euro-Rabatte“ etc. berücksichtigt wurden, ist unklar. Für das kommende Jahr ist mit sinkenden Preisen in der Schweiz zu rechnen (SNB-Prognose: -0.3 Prozent; SGB: -0.4 Prozent).
Makroökonomisch gibt es prima vista zahlreiche Vorteile, wenn ausländische Hersteller und ihre Importeure Wechselkursvorteile auf Produkten, die in der Schweiz nicht hergestellt werden, weitergeben. Beispielsweise stärkt die Weitergabe der Wechselkursgewinne auf Autos die inländische Kaufkraft.
Allerdings sind mit solchen Preissenkungen – wenn sich aufgrund einer stark überbewerteten Währung geschehen – auch Nachteile verbunden. Beispielsweise wenn sie Produkte betreffen, die auch in der Schweiz hergestellt werden. Schweizer Produzenten wären dann nur wegen der ausserordentlichen Währungssituation nicht mehr konkurrenzfähig und müssten schlimmstenfalls schliessen.
Damit würde die Deflationsgefahr grösser. Deflation ist makroökonomisch etwas ganz giftiges. Dass die KonsumentInnen in einer solchen Situation einen Teil ihres Konsums aufschieben, weil sie auf weitere Preissenkungen warten, ist noch das geringere Problem. Die Hauptschwierigkeit ist die, dass die Kredite von Unternehmen und Privaten aufgrund des allgemeinen Preiszerfalls real schwerer werden. Wenn einen Unternehmung einen Kredit aufgenommen hat, um eine Maschine zu kaufen und die Preise bzw. Margen auf den damit hergestellten Produkten aber sinken, so wird die Gefahr immer grösser, dass sie die Maschine nicht mehr amortisieren kann. Die Banken verlangen dann mehr Sicherheiten oder eine Erhöhung des Eigenkapitals. Das ist auch bei Privathaushalten mit Hypotheken der Fall, wenn die Häuserpreise sinken. Konkurse und mit ihnen ein weiterer Preiszerfall ist die Folge.
Makroökonomisch führt daher kein Weg an einer Korrektur des überbewerteten Frankens vorbei.
Datum: 20. Dezember 2011 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Konjunktur, Teuerung, Preise | Keine Kommentare »
Zur Bestimmung des “fairen” Wechselkurses gibt es verschiedene Methoden. Eine Methode ist die so genannte Kaufkraftparität. Diese besagt, dass ein Produkt in verschiedenen Ländern gleich viel kostet, wenn die Preise um die Wechselkursunterschiede korrigiert werden. Heute hat das Bundesamt für Statistik einen internationalen Preisvergleich veröffentlicht. Gemäss diesem Preisvergleich wären die Produkte des Privatkonsums in der Schweiz (in Franken) 2.08 mal teurer als in der EU (in Euro).
In Bezug auf den Franken-Euro-Kurs hiesse das, dass die Konsumgüter in der Schweiz und in der EU dann gleich viel kosten, der Kurs bei 2:1 liegt. Also wenn für einen Euro zwei Franken bezahlt werden müssen. Ähnliche Resultate ergeben die von der OECD geschätzten Kaufkraftparitäten. Diese ergeben einen Franken-Euro-Kurs von rund 1.80 Fr./Euro.
Was diese Vergleiche nicht berücksichtigen, ist die Handelbarkeit der Konsumgüter. Eine Wohnung in Zürich lässt sich nicht aus Zürich verschieben. Das gilt über weite Strecken auch für persönliche Dienstleistungen. Bei den Landwirtschaftsprodukten gibt es Zollschranken. Zudem gibt es zahlreiche Bereiche wie das Gesundheitswesen, dessen Preise reguliert sind. Die internationalen Preisvergleiche zeigen, dass die Schweiz vor allem in diesen Bereichen höhere Preise als das Ausland hat.
Wählt man nur die handelbaren Produkte aus, so ergeben sich Verhältnisse zwischen 1.4:1 bis 1.6:1. Erwähnenswert sind Foto und IT-Geräte (1.417:1); Möbel (1.406:1); Elektrotechnik, Feinmechanik, Optik (1.644:1) oder Fahrzeugbau (1.52:1). So gesehen würde der “faire” Franken-Euro-Kurs zwischen 1.4 und 1.65 Franken/Euro liegen. Auch das wäre immer noch deutlich über dem aktuellen Kurs von rund 1.22 Franken/Euro.
Datum: 16. Dezember 2011 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Konjunktur, Teuerung | Keine Kommentare »
Gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes muss die SNB Preisstabilität gewährleisten und die Konjunktur berücksichtigen. Doch Preisstabilität heisst nicht nur, Inflation zu verhindern. Sondern es muss auch der umgekehrte Fall – eine Deflation – verhindert werden. Im November sanken die Konsumentenpreise um 0.5 Prozent. Die SNB erwartet für 2012 einen Rückgang der Konsumentenpreise von 0.3 Prozent – wobei sie mit einer Abwertung des Frankens rechnet. Ohne Frankenabwertung wäre der Preisrückgang noch ausgeprägter.
In den späten 1990er Jahren gab es weltweit eine Diskussion darüber, ob die Konsumentenpreise die Teuerung richtig messen. Diese begann in den USA mit dem so genannten “Boskin”-Report. Weil beispielsweise Qualitätsverbesserungen (Sortimentsänderungen u.a.) in den Preisindices nicht vollständig oder unmittelbar abgebildet werden, neigen die Konsumentenpreisindices dazu, die Teuerung eher zu überschätzen.
Der Schweizer Boskin-Report von Prof. Schips et al. kam zum Schluss, dass das auch in der Schweiz der Fall sei. Der Konsumentenpreisindex wurde in der Folge neu konzipiert, wobei die Teuerung nach wie vor überzeichnet wird. In der Botschaft zum Nationalbankgesetz steht deshalb: “Aus heutiger Sicht herrscht in der Schweiz Preisstabilität, wenn die jährliche Teuerung 1 Prozent pro Jahr beträgt” (S. 85). Um eine gewisse Schwankungsbreite zuzulassen, wurde ein Band zwischen 0 und 2 Prozent als mit der Preisstabilität vereinbar definiert.
Mit der gegenwärtigen und der bevorstehenden negativen Preisentwicklung herrscht in der Schweiz somit mit Sicherheit keine Preisstabilität mehr. Gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit. Die Konjunktur verschlechtert sich. Streng nach Gesetz ist somit der SNB-Auftrag nicht mehr erfüllt.
Datum: 10. Dezember 2011 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Konjunktur, Teuerung | Keine Kommentare »
Die EU-Konjunktur kühlt sich ab. Der Franken ist weiterhin stark überbewertet. Die Arbeitslosigkeit steigt. Die Preisstabilität ist bei den sinkenden Schweizer Konsumentenpreisen nicht mehr gewährleistet. Hier ein kurzer Foliensatz mit Analysen und Gegenmassnahmen für ein Referat am Rande der Dezembersession (ref111205_parl_gruppe_wirtschaftslage).
Datum: 9. Dezember 2011 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Konjunktur, Teuerung | Keine Kommentare »
Die BIP-Zahlen für das 3. Quartal 2011 sind besorgniserregend. Exporte und Ausrüstungsinvestitionen sinken. Die Wirtschaft hängt am Konsum und am Bau. Wobei der Konsum nur schwach wächst (+0.7 Prozent geg. Vorjahr). Eine etwas genauere Betrachtung stimmt nachdenklich. Der Privatkonsum nimmt nur noch zu, weil die Bevölkerung wächst. Pro Kopf sinkt der Privatkonsum 2011 sogar leicht. Das, obwohl die Lohnsumme um mehr als 3 Prozent wächst und die Teuerung tief ist. Folgende Faktoren dürften eine Rolle spielen:
- 4. AVIG-Revision: Die Leistungsverschlechterungen führen zusammen mit den Beitragserhöhungen zu einer Verringerung der Kaufkraft um etwas über 1 Mrd. Fr.
- Erhöhung der Mehrwertsteuer: Die Satzerhöhung von 7.6 auf 8 Prozent (bzw. die entsprechenden Erhöhungen für die reduzierten Sätze) führen zu einer Kaufkraftabschöpfung von etwas über 1 Mrd. Fr.
- Höhere Krankenkassenprämien: Die Prämien der Grundversicherung stiegen 2011 um 6.2 Prozent. Die effektiven Gesundheitskosten im Obligatorium stiegen gemäss KOF ETH um 2.7 Prozent (2010) bzw. 2.2 Prozent (2011). Das ergibt eine Kaufkrafteinbusse von rund 800 Mio. Fr.
- Überbewerteter Franken: Wegen der extremen Frankenbewertung sind Einkäufe im Ausland viel attraktiver geworden. Dieser „Einkaufstourismus“ wird aber statistisch nur teilweise erfasst.
- Kein Impuls aus Rückerstattung der CO2-Abgabe mehr: 2010 schüttete der Bund auf Druck des SGB die Einnahmen aus der CO2-Abgabe der Jahre 2008 bis 2010 in einem Jahr aus (Rückerstattung pro Kopf: 81.60 Fr.). 2011 werden dementsprechend nur noch die Einnahmen aus dem laufenden Jahr ausgeschüttet (48.60 Fr.). Das führt zu gegen 250 Mio. Fr. weniger Kaufkraft.
Dass der Konsum pro Kopf nicht wächst, ist politisch durch schlechtere Sozialversicherungsleistungen und höhere Abschöpfung bedingt. Fürs kommende Jahr stehen zwar weniger Massnahmen an, die Kaufkraft kosten werden. Das Problem ist aber, dass die Arbeitslosigkeit steigt. Die Betroffenen haben weniger Geld zur Verfügung – zumal die Leistungen der Versicherung schlechter geworden sind. Die ALV wirkt weniger stabilisierend. Wenn sich die Beschäftigungssituation verschlechtert, wird auch die Einwanderung zurückgehen. Die Gefahr ist gross, dass der Konsum nicht nur pro Kopf, sondern auch absolut schlechter läuft.
Datum: 2. Dezember 2011 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Bankenkrise | Keine Kommentare »
Die EU-Kommission will eine Finanztransaktionssteuer einführen. Die Schweiz hat eine – die Stempelsteuer (genauer die Umsatzabgabe). Doch der Bundesrat prüft eine “schrittweise” Abschaffung. Dazu hat eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe einen Bericht vorgelegt.
Die EU will mit der Finanztransaktionssteuer (auch Tobin tax) drei Ziele erreichen:
- Die Banken sollen für die Rettungspakete und staatlichen Garantien zahlen.
- Die Bankdienstleistungen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dieser steuerliche Vorteil soll durch die Transaktionssteuer verringert oder beseitigt werden.
- Die Transaktionssteuer soll helfen, Finanzmarkt-Krisen zu verhindern – beispielsweise indem automatischer, elektronischer Handel verteuert wird.
Ob die Transaktionssteuer tatsächlich hilft, das Risiko künftiger Finanzkrisen zu verringern, ist umstritten. Die Diskussion dreht sich vor allem darum, ob mit dieser Steuer kurzfristige Ausschläge verhindert werden können, die Krisen auslösen oder verstärken. Die Gegner behaupten, dass kurzfristig orientierte Anleger (Noise trader) zur Liquidität auf den Märkten beitragen und glättend wirken. Die Befürworter hingegen gehen von einer destabilisierenden Wirkung der Noise trader aus.
In letzter Zeit ist die Frage der Noise trader wieder neu aufgeworfen worden. Einerseits hat die Finanzkrise viele Gewissheiten über den Haufen geworfen – beispielsweise, dass die Märkte nicht immer liquide sind, sondern dass die Liquidität auf den Märkten im Gegenteil rasch versiegen kann. Anderseits ist mit der höheren Rechenleistung der Computer möglich, automatisch über Algorithmen an der Börse mit extremem Tempo zu handeln. Die Augen in Bezug auf die damit verbundenen Risiken geöffnet hat der Flash-crash auf den US-Aktienbörsen am 6. Mai 2010. Automatische Handelssysteme können unter gewissen Bedingungen sehr viele Transaktionen auslösen (eine Art Liquiditätsschwemme) – ab einem gewissen Punkt sich aber vom Handel verabschieden (Austrocknen der Liquidität). Das kann zu deutlich erhöhter Volatilität mit Absturzgefahr führen. Andrew Haldane, der Leiter der Abteilung Finanzstabilität der Bank of England hat dazu eine interessante Studie veröffentlicht.
Der Bund ist diesbezüglich um Jahre zurück. Der Bericht zur “schrittweisen” Abschaffung der Stempelsteuer enthält zwar ein Kapitel darüber, ob die Umsatzabgabe eine Finanztransaktionssteuer ist und wie diese volkswirtschaftlich zu beurteilen sei. Doch das Kapitel stammt aus dem Jahr 2003! Also vor der Finanzkrise und vor der Verbreitung von hochfrequentem Computerhandel. Hier hat jemand seine Aufgaben nicht gemacht. Der Bericht ist so sicher nicht brauchbar.
Die Abschaffung der Stempelsteuer würde nicht nur extreme Ausfälle für den Bund bedeuten (bis zu 3 Mrd. Fr./Jahr), sondern den Finanzsektor weiter steuerlich begünstigen. Gemäss Haldane erhält der Sektor direkt oder indirekt (Garantien) Milliardensubventionen, die das starke Wachstum des Sektors in der Vergangenheit angetrieben haben.
Datum: 1. Dezember 2011 | Autor: Daniel Lampart | Kategorien: Preise | Keine Kommentare »
Kaum eine wirtschaftspolitische Frage ist in der Schweiz so politisch aufgeladen wie das Wettbewerbsrecht. Die frühere EVD-Vorsteherin Doris Leuthard bezog ihr wirtschaftspolitisches Standing zu einem grossen Teil aus der Kampfansage gegen die “Hochpreisinsel”. Eigentlich ist es nichts Neues: Die Preisunterschiede gegenüber dem Ausland stammen zu einem grossen Teil aus dem regulierten Bereich (Landwirtschaft, Gesundheit, Wohnen usw.). Bei den übrigen Produkten sind die Differenzen zum Ausland – wenn vorhanden – weit geringer. Das Reputationsprojekt von Doris Leuthard “Cassis-de-dijon” hat – wie der SGB immer erwartet hat – kaum etwas daran geändert.
Nun entzündet sich die Frage an der Weitergabe von Wechselkursvorteilen. Das EVD hat dazu eine etwas bizarre Studie vorgelegt. Behauptet wurde beispielsweise, dass die Autopreise nicht gesunken seien. Dabei sieht jeder, der sich einigermassen informiert, dass nicht nur die Neuwagen, sondern auch die Occasionspreise im Krebsgang sind. Die verwendete Importpreisstatistik hat halt ihre Tücken.
Nicht zuletzt wegen dem Druck in Bezug auf die Weitergabe des Wechselkurses hat der Bundesrat beim Kartellgesetz eine Revision vorgeschlagen. Doch diese Revision – so eigenartig es klingt – wird das Kartellgesetz löchern statt stärken. Es handelt sich um einen Swiss cheese finish des EU-Kartellrechts.
- Indem die Wettbewerbskommission durch ein Bundeswettbewerbsbericht ersetzt wird, werden die Anwälte der Kartelle gestärkt und die Untersuchungsbehörden des Bundes (heute Sekretariat der Wettbewerbskommission Weko) geschwächt. Sie sollen nämlich vor dem Gericht gleichgestellt werden. Künftig werden Bussen gegen Kartelle seltener und tiefer ausfallen.
- Die Kartell-Unternehmen sollen in Zukunft so genannte Compliance Programme als strafmildernd geltend machen können. Vereinfacht gesagt: Haben sie intern dem Management beispielsweise angewiesen, keine Kartelle zu bilden, so sollen die Bussen geringer ausfallen. Das gibt ein neuesSchlupfloch für Kartelle. Und es erschwert die Arbeit der Behörden, indem sie beim Entscheid berücksichtigt werden müssen. In der Praxis dürfte das zu grossen Schwierigkeiten führen.
- Das Verbot von Vertikalabreden ist volkswirtschaftlich falsch. În der Folge können beispielsweise mehr grosse, integrierte (Gross-und Detailhandel bei der gleichen Firma) Firmen entstehen, die nicht belangt werden können. In den Wirtschaftswissenschaften wird deshalb von einem solchen Verbot abgeraten. Empfohlen wird die Einzelfallprüfung wie im heutigen Gesetz.
- Mit der neuen Fusionskontrolle wird es einem kleinen Land wie der Schweiz schwerer gemacht, von wirtschaftlichen Grössenvorteilen zu profitieren.
- Der Bundesrat hat die Einmischungsmöglichkeiten der Weko in den Service public im Gesetz gelassen. Bereits in der Vergangenheit hat das zu volkswirtschaftlich falschen Entscheiden – wie beispielsweise in der Stromversorgung – geführt.
Es wird nun Aufgabe des Parlamentes sein, diese Löcher im Kartellgesetz zu verhindern bzw. die volkswirtschaftlich unsinnigen Vorschläge zu versenken. Das heutige Kartellgesetz funktioniert. Dass gewisse Preise in der Schweiz höher sind als im Ausland, liegt nicht am Kartellgesetz, sondern beispielsweise an der Landwirtschaftspolitik.